Teilnahmebedingungen
Für die Teilnahme am gemeinsam von der REGIOCAST GmbH & Co. KG, Wittland 3, 24109 Kiel und der Eventbuero Kiel GmbH, Karolinenweg 6, 24105 Kiel veranstalteten (nachfolgend zusammenfassend „Veranstalter“ genannt) Firmencup Schleswig-Holstein gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
1. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Startberechtigt sind Mitarbeiter aus Unternehmen, Verbänden, Institutionen und dem öffentlichen Dienst. Es gilt ein Mindest-Teilnahmealter von 16 Jahren. Bei Teilnahme am Fun Run muss ein Mindest-Teilnahmealter von 18 Jahren erreicht sein.
2. ANMELDUNG & ZAHLUNG
Anmeldungen zum Firmencup Schleswig-Holstein erfolgen für Unternehmen, Verbände, Institutionen bzw. den öffentlichen Dienst jeweils zentral durch einen Team-Kapitän. Der Team-Kapitän ist organisatorischer Ansprechpartner für die Kommunikation mit dem Veranstalter. Er ist im Rahmen des Anmeldevorgangs namentlich zu benennen und stellt sicher, dass sämtliche Teilnehmer aus seinem Verantwortungsbereich diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die ggf. weiteren Besonderen Teilnahmebedingungen für bestimmte Veranstaltungen (abrufbar auf www.firmencup-sh.de) zur Kenntnis nehmen und anerkennen. Die Anmeldung zum Firmencup Schleswig-Holstein ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Startgeldes. Die Zahlung des Startgeldes erfolgt per Überweisung auf das Konto: 1100924422, BLZ: 86055592 bei der Kreis- und Stadtsparkasse Leipzig unter Angabe des in der nach Anmeldung versandten Bestätigungsmail angegebenen Verwendungszwecks. Die Teilnahmebestätigung erfolgt nach Zahlungseingang. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, so bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Startgeldes für diesen Teilnehmer unberührt. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen bei Erreichen einer bestimmten Teilnehmerzahl zurückzuweisen. Gegebenenfalls bereits gezahltes Startgeld wird dann zurückerstattet. Anmeldungen zum Firmencup Schleswig-Holstein erfolgen primär über den Internetauftritt unter www.firmencup-sh.de. Alternativ ist eine Anmeldung auch per Fax nach Maßgabe des ebenfalls unter www.firmencup-sh.de zur Verfügung gestellten Formulars möglich. Anmeldungen sind erst dann verbindlich, wenn Sie ausdrücklich durch den Veranstalter des Firmencups Schleswig-Holstein bestätigt wurden.
Änderungen von bereits angegebenen Anmeldedaten sind über die Website www.firmencup-sh.de nach entsprechendem Einloggen mittels der nach Anmeldung gesondert übermittelten Benutzerdaten möglich. Alternativ besteht eine Änderungsmöglichkeit per E-Mail unter kontakt@firmencup-sh.de.
Anmeldeschluss ist Donnerstag, 12.04.2012, 24.00 Uhr.
Weitere Informationen zu Ummeldevorgängen und zum Umgang mit Startnummern enthalten die besonderen Teilnahmebedingungen für die einzelnen Disziplinen Fußball, Volleyball und Fun Run.
3. SICHERHEIT & ORGANISATION
Den Anweisungen des Veranstalters sowie des eingesetzten Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der weiteren Teilnehmer gefährden, ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
Verbindliche Organisationsinformationen und Besondere Teilnahmebedingungen für die einzelnen Disziplinen – Fußball, Volleyball und Fun Run – sind jederzeit auf der Internetpräsenz des Firmencups unter „www.firmencup-sh.de“ einsehbar und für den Teilnehmer verbindlich. Sämtliche Teilnahmebedingungen hängen auch vor Ort am
Veranstaltungsgelände aus und werden den Teilnehmern dort auf Nachfrage ausgehändigt. Soweit in einzelnen Wettbewerben Schiedsrichter eingesetzt sind, sind deren Entscheidungen verbindlich und unanfechtbar.
4. HÖHERE GEWALT
Bei Absage der Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aus vom Veranstalter nicht zu vertretenden Sicherheitsgründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
5. STARTUNTERLAGEN
Die Startunterlagen (insbesondere Startnummer und ggf. Zeitnahmechip) können am Veranstaltungstag auf dem Nordmarksportfeld gegen Vorlage der Anmeldebestätigung und des Personalausweises abgeholt werden (ggf. abweichende Zeiten werden entsprechend bekannt gegeben). Die für die einzelnen Disziplinen zutreffenden Zeiten erfahrenen Sie auf www.firmencup-sh.de. Nach Ablauf der jeweils genannten Zeiten besteht kein Anspruch mehr auf Aushändigung der Startunterlagen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich mit den erforderlichen Startunterlagen möglich.
6. DATENSCHUTZ
Die für die Abwicklung der Anmeldung und die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen, vom Teilnehmer im Rahmen der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden zur Durchführung der Veranstaltung gespeichert. Die Daten werden ausschließlich für Veranstaltungszwecke genutzt. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass sein Name, sein Team, die Startnummer und seine Ergebnisse (Disziplin, Platzierung und ggf. Zeiten) auf veranstaltungsrelevanten Printmedien (Ergebnisliste, Teilnehmerliste) sowie im Internet veröffentlicht werden.
7. MEDIALE NUTZUNG
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die anlässlich seiner Teilnahme an der Veranstaltung gefertigten Fotos, Filmaufnahmen, Interviews etc. in Rundfunk, Fernsehen und Printmedien zum Zwecke der Berichterstattung über die Veranstaltung ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung veröffentlicht und verbreitet werden dürfen.
8. GESUNDHEIT
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer muss für einen ausreichenden Gesundheitszustand für die Teilnahme an der Veranstaltung sorgen. Der Veranstalter empfiehlt, ggf. vor Anmeldung und Teilnahme einen Arzt zur Überprüfung des Gesundheitsstatus hinzuzuziehen.
9. SCHADENSERSATZ
Schaden- und/oder Aufwendungsersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für vom Veranstalter oder dessen Hilfspersonal vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen oder bei vom Veranstalter zu vertretenen Verletzungen wesentlicher Veranstaltungspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
Der Haftungsumfang ist im Falle von nicht vorsätzlicher und nicht grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Veranstalterpflichten auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Der Teilnehmer verzichtet bei Infolge seiner Teilnahme an der Veranstaltung erlittenen Unfällen oder Schäden auf etwaige Haftungsansprüche gegen andere Teilnehmer der Veranstaltung, soweit die erlittenen Unfälle und/oder Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insbesondere einem groben Verstoß gegen sportliche Regelwerke, beruhen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände der Teilnehmer.
Stand: 10. Januar 2012
Änderungen sind vorbehalten.
